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Grundwasserschutzareale Vorprüfung projektiert (UR)
Grundwasserschutzareale sind speziell ausgeschiedene Gebiete, in welchen der Schutz des unterirdischen Gewässers im Hinblick auf eine künftige Grundwasserbewirtschaftung (Nutzung oder Anreicherung) vorsorglich sichergestellt werden soll. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden, welche die künftige Bewirtschaftung beeinträchtigen können.
Schutzmassnahmen Natur- und Landschaftsschutzobjekte national / regional Vorprüfung Differenz
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) beauftragt die zuständigen Behörden zur Bewahrung und Förderung der Lebensgrundlagen der einheimischen Tierund Pflanzenwelt, zur Erhaltung der Natur- und Kulturdenkmäler sowie der geschichtlichen Stätten. In das kantonale Schutzinventar gemäss Artikel 17 des (kantonalen) Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) werden die Schutzobjekte (Gebiete sowie Einzelobjekte, gemäss Art. 6) aus den Bereichen Natur, Landschaft und Kultur aufgenommen. Dieses Schutzinventar (ID=10-UR) hat einen lediglich hinweisenden Charakter, ist nicht abschliessend, und ist nur behördenverbindlich (Art. 19 Urner Gesetz über den Natur- und Heimatschutz). Die Schutzwürdigkeit wird in drei hierarchische Kategorien mit unterschiedlicher behördlicher Zuständigkeit eingestuft: Schutzobjekte von lokaler, regionaler und nationaler Bedeutung (Art. 4). Schutzobjekte, die in einem vom Bund erlassenen Inventar aufgeführt sind, gelten ohne weiteres als Bestandteil des kantonalen Inventars und sind im kantonalen Verzeichnis aufzunehmen (Art. 17 Abs. 2). Der Kanton ist verantwortlich für den Schutz nationaler und regionaler Schutzobjekte. Der Schutz lokaler Objekte obliegt den Gemeinden (Art. 10). Der Kanton kann die Gemeinden beauftragen, nationale und regionale Schutzobjekte via der kommunalen Nutzungsplanung unter Schutz zu stellen. Der Kanton berät dabei die Gemeinden bei Planungs- und Schutzmassnahmen.
Velowegnetz [im Aufbau] (UR)
Velowegnetz des Kanton Uris. Der Datensatz befindet sich im Aufbau und enthält deshalb noch nicht das ganze offizielle Velowegnetz des Kanton Uris. Zurzeit sind hauptsächlich die nationalen Velowege aufgeführt.
Oberstufenschulkreise
Einzugsgebiete und Schulhausstandorte der Oberstufen im Kanton Uri
Strassenverkehrslärm Emissionen IST Nacht
Der Strassenlärmemissionen wurden mit dem Berechnungsprogramm SLIP erstellt. Grundlagen für die Berechnungen bilden die Verkehrszahlen der Kantons- und Gemeindestrassen aus dem Jahr 2018.
Quartiergestaltungspläne projektiert (UR)
Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung (Art. 46 PBG). Der Quartiergestaltungsplan bezweckt eine besonders gute Gesamtüberbauung, namentlich in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. Zusätzlich zu den Elementen des Quartierplans regelt er die Lage, Stellung, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie die Art und das Mass ihrer Nutzung, die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Grünflächen und Spielplätze (Art. 52 PBG).
Strassenverkehrslärm Emissionen IST Tag
Der Strassenlärmemissionen wurden mit dem Berechnungsprogramm SLIP erstellt. Grundlagen für die Berechnungen bilden die Verkehrszahlen der Kantons- und Gemeindestrassen aus dem Jahr 2018.
Quartiergestaltungspläne (UR)
Sondernutzungspläne regeln die Überbaubarkeit von Teilgebieten der Gemeinde. Sie ergänzen oder verfeinern die nutzungsplanerische Grundordnung (Art. 46 PBG). Der Quartiergestaltungsplan bezweckt eine besonders gute Gesamtüberbauung, namentlich in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht. Zusätzlich zu den Elementen des Quartierplans regelt er die Lage, Stellung, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie die Art und das Mass ihrer Nutzung, die Grenz- und Gebäudeabstände sowie die Grünflächen und Spielplätze (Art. 52 PBG).
Gemeindliche Nutzungsplanung Differenz (UR)
Die Nutzungsplanung ordnet die räumlichen Sachverhalte in genereller Weise: die Nutzung des Bodens, die Erschliessung, den Schutz usw., indem er eigentümerverbindlich und parzellenscharf Art und Mass der Nutzung festlegt (Art. 14 RPG).
Geschwindigkeit Kantonsstrasse
Angaben der Geschwindigkeit auf der Kantonsstrasse.