Distribution
Stand der Erschliessung (UR)
Für die Erfüllung seiner Erschliessungsaufgaben erstellt das Gemeinwesen gemäss Artikel 31 der Raumplanungsverordnung eine Übersicht über den Stand der Erschliessung. Sie zeigt die Teile der Bauzone, die auf Grund abgeschlossener Planung und Erschliessung baureif sind oder bei zielstrebiger Weiterführung der bisher erbrachten Leistungen voraussichtlich in fünf Jahren baureif gemacht werden können.