Distribution

Stromversorgungssicherheit: Netzebene 5 (UR)

Die Versorgungsgebiete bezeichnen und bestimmen die Netzgebiete der im Kanton Uri tätigen Stromnetzbetreiber gemäss Stromversorgungsgesetz (StromVG) Ein Netzgebiet ist die räumliche Ausdehnung des Stromnetzes des jeweiligen Netzbetreibers, an dem Endverbraucher angeschlossen sind. Ziel der Netzzuteilung ist die vollständige Abdeckung des gesamten Kantonsgebiets ohne verwaiste Gebiete. Aus rechtlicher Sicht ist die Netzzuteilung eine Konzession die den Netzbetreiber berechtigt und verpflichtet, das jeweilige Netzgebiet mit Strom zu versorgen. Private Haushalte verwenden die niedrigste Spannungsebene (Netzebene 7) und industrielle Verbraucher höhere Spannungsebenen (Netzebene 3 und 5).

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