Landwirtschaftlicher Naturschutz
Der Datensatz bildet Flächen ab, die sich innerhalb von Schutzobjekten von lokaler, regionaler oder nationaler Bedeutung nach dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz (RB 10.5101) befinden . Die Flächen werden durch die Abteilung Natur und Landschaft des Amt für Raumentwicklung beurteilt. Als Kriterien gelten dabei insbesondere: • die Grösse des Objekts; • die Qualität des Objekts (Seltenheit des Lebensraums und der darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten); • die Funktion des Lebensraums (z.B. Verbindungsfunktion zwischen mehreren schützenswerten Flächen, Pufferzonen von Naturschutzgebieten, Lebensraum für seltene Tierarten); • die Vielfältigkeit des Lebensraums. Die Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz sind in der Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNV; RB 10.5105) und dem Reglement zur Verordnung über Beiträge für den landwirtschaftlichen Naturschutz (BLNR; RB 10.5106) geregelt.