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Fluglärm Lmax

Der Fluglärmbelastungskataster bildet den Lärm aufgrund des Betriebs des Heliports in Erstfeld ab. Die Fluglärmberechnungen basieren auf dem Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) - Entwurf 22.09.2016. Die Lärmbelastungskurven stammen aus Berechnungen, die auf den tatsächlichen bzw. prognostizierten Flugbewegungen und den bekannten Lärmemissionen der verschiedenen Helikoptertypen beruhen. Die zuständige Stelle für die Berechnungen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Bern.

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