Distribution

Empfindlichkeitsstufen

Die Empfindlichkeitsstufen gemäss Lärmschutzverordnung vom 15.12.1986 (LSV) bezeichnen die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte. Zusätzlich zu den ordentlichen Werten (Grundnutzung) sind die Gebiete mit Höhereinstufungen (Lockerung aufgrund der Lärmvorbelastung) und Planungswerten (strengere Bestimmungen infolge Einzonung oder Erschliessung nach 1986) ersichtlich. Unter "Planungswert Hinweis" sind Gebiete erfasst, in welchen aufgrund der Aktenlage (Einzonung oder Erschliessung erst nach 1986) die Planungswerte höchstwahrscheinlich einzuhalten sind, jedoch noch kein formeller Beschluss dazu vorliegt. Flächen der Zone für öffentliche Bauten ohne Höhereinstufung sind der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet. Der Schiessplatz Ohrbühl hat als Grundeinstufung die Empfindlichkeitsstufe IV. Die Daten sind Bestandteil der zentralen Geodateninfrastruktur Winterthur (GDIW) und werden in standardisierten Prozessen qualitätsgesichert, versioniert und zwischen städtischen Fachstellen geteilt. Fachzuständigkeit: Amt für Städtebau. Geometrietyp: Punkt (POINT). Eignet sich für Abfragen, Zählungen und Distanzanalysen. Typische Anwendungen: Fachdatenvisualisierung im Stadtplan, Entscheidunterstützung in Bewilligungsverfahren, statistische Auswertungen, sowie operative Einsatzplanung. Aktualisierung: gemäss gepflegter Frequenz im Metadatensatz; ausserordentliche Nachführungen bei Bedarf. Hinweis: Beurteilung nach Lärmschutzverordnung (LSV) und kantonalen Richtlinien; Karten unterstützen Bau- und Nutzungsplanung.

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Medientyp

SDF 

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